Gebrauchtwagenabrechnung

Die Gebrauchtwagen- abrechnung kommt in den meisten Fällen bei Leasingverträgen vor, in dem der Leasingnehmer am Ende des Leasingvertrages die Endabrechnung unter anderem für eventuelle Schäden erhält. Mit dem Leasingnehmer werden zwei Verträge geschlossen. Ein Vertrag mit Kilometerabrechnung, und ein weiterer Vertrag mit Gebrauchtwagenabrechnung. Bei dem Vertrag mit Kilometerabrechnung zahlt der Leasingnehmer für jeden über die vertraglich geregelte Kilometerleistung hinaus gefahrenen Kilometer.
Bei dem Leasingvertrag mit Gebrauchtwagenabrechnung versucht das Leasingunternehmen, möglichst lange den Leasingnehmer an ihre Automarke zu binden.
Bei der Gebrauchtwagenabrechnung kann der Leasingnehmer noch erheblich zur Kasse gebeten werden, wenn er mit dem geleasten Fahrzeug unsachgemäß umgegangen ist.

Werden an dem Fahrzeug Kratzer festgestellt, die nicht zu den üblichen Gebrauchsspuren zählen, kann der Leasingnehmer unter Umständen für die Neulackierung voll zur Kasse gebeten werden.
Wird eine kleine Delle als irreparable Beule eingeschätzt, so muss der Leasingnehmer für den Austausch des beschädigten Teils zahlen. Außerdem wird das Fahrzeug dann von der Leasinggesellschaft als Unfallwagen eingestuft.
Hier muss notfalls ein Sachverständiger zur genauen Aufklärung beitragen. Der Sachverständige wird auch dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt.
Der Leasingnehmer muss gegebenenfalls auch die Differenz zwischen kalkuliertem Restwert und dem Minderbetrag des auf dem Gebrauchtwagenmarkt üblichen Wertes bezahlen.

Siehe auch:
Als Gebrauchtwagen vielleicht einen 6er BMW?

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