Restschuldversicherung
Unter einer Restschuldversicherung oder auch Kredit- Lebensversicherung versteht man die Absicherung des Kredites für den Kreditgeber aber auch für den Kreditnehmer oder die Hinterbliebenen. Die Restschuldversicherung dient zum Schutz vor Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Tod des Kreditnehmers.
Sollte zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit oder Tod die Kreditsumme durch den Kreditnehmer nicht abgezahlt werden können, tritt die Restschuldversicherung in Kraft. Durch die Restschuldversicherung wird der ausstehende Kredit auch Restschuld genannt, von der Versicherung getilgt.
Die Restschuldversicherung gibt es seit dem Jahr 1960 und kommt im Ursprung aus den USA, die dort bereits seit 1950 besteht.
Hier gibt es auch alle Infos in Kürze (sehr lesenswert).
Ob eine Restschuldversicherung zur Kreditaufnahme nötig ist, liegt im Ermessen des Kreditgeber. Aufgrund der hohen Kosten die durch den Abschluss der Restschuldversicherung entstehen, erhöhen sich auch entsprechend die Gesamtkosten bei der Kreditaufnahme. Neben den Vorteilen der Restschuldversicherung für den Kreditgeber und den Kreditnehmer so gibt es aber auch Nachteile. Zum einen die hohen Kosten die eine Restschuldversicherung verursacht, des weiteren kann es sein sofern Vorerkrankungen bein Vertragsabschluss schon bestanden, und es zum Leistungsfall durch die Restschuldversicherung kommt diese sie verweigert. Denn der Schutz der Restschuldversicherung bei bestehenden Vorerkrankungen ist unsicher.
Siehe auch: Restschuldversicherung bei Kredit oft unnötig.

